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PFLANZENSCHUTZ
"Pflanzenschutzmittel sind Zubereitungen aus einem oder mehreren Wirkstoffen, die gezielt eingesetzt werden, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Kulturpflanzen zu sichern. Sie dienen der Bekämpfung von Schadorganismen (z. B. Insekten, Pilze, Bakterien, Viren oder Unkräuter), der Regulierung physiologischer Prozesse(z. B. Wachstumsregulatoren) sowie der Sicherung der Qualität und Haltbarkeit pflanzlicher Produkte.
Gemäß der Schweizer Pflanzenschutzmittelverordnung (PSMV, SR 916.161) dürfen Pflanzenschutzmittel nur in Verkehr gebracht oder angewendet werden, wenn sie durch das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) zugelassen sind. Die Zulassung basiert auf einer wissenschaftlichen Prüfung, die Wirksamkeit, Rückstandsverhalten, Auswirkungen auf Mensch, Tier und Umwelt sowie Risiken für die Biodiversität berücksichtigt.
Damit bilden Pflanzenschutzmittel eine zentrale Schnittstelle zwischen landwirtschaftlicher Produktion, Lebensmittelsicherheit und Umweltschutz."



